Zwinger

Zwinger

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Zwin|ger ['ts̮vɪŋɐ], der; -s, -:
von einem Gitter, Zaun o. Ä. umgebener Platz im Freien (besonders für die Haltung von Hunden):
der Hund wird in einem Zwinger gehalten.
Zus.: Hundezwinger, Löwenzwinger.

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Zwịn|ger 〈m. 3
1. 〈urspr.〉 Gang zw. innerer u. äußerer Burgmauer od. freier Platz in der Vorburg für Kampfspiele od. als Gehege für wilde Tiere (Bären\Zwinger, Löwen\Zwinger)
2. 〈dann〉 Käfig, eingezäunter Platz für Tiere, bes. Wach- od. Jagdhunde (Hunde\Zwinger)
[urspr. der Raum unmittelbar vor der Stadtmauer, in dem der Angreifer bezwungen werden sollte]

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Zwịn|ger, der; -s, -:
1. [mhd. twingære = Bedränger, Zwingherr; (befestigter) Raum zwischen (Stadt)mauer u. Graben]
a) Kurzf. von Hundezwinger;
b) (seltener) Raubtierkäfig.
2. Betrieb für die Zucht von Rassehunden.

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Zwinger,
 
1) Befestigungswesen: der zwischen der inneren und äußeren Ringmauer einer mittelalterlichen Stadtbefestigung oder Burg liegende Umgang oder der zur Vorburg gehörende freie Platz, der bei größeren Hofburgen zu ritterlichen Übungen, Haltung wilder Tiere (Bärenzwinger), als Baumgarten, auch als Ackerfeld diente. Zwingeranlagen verbreiteten sich seit den Kreuzzügen im abendländischen Burgenbau, sind aber bereits bei frühgeschichtlichen Burgen vorhanden (Altkönig im Taunus). Der für Hoffestlichkeiten bestimmte Dresdener Zwinger (1711-28 von M. D. Pöppelmann, nach Kriegszerstörung bis 1964 rekonstruiert) wurde so genannt, weil er in einem ehemaligen Zwingergarten erbaut wurde. Die Barockanlage besteht u. a. aus Kronentor, Mathematisch-Physikalisches Salon, Wall-, Glockenspiel-, Französischer und Deutscher Pavillon, die durch Galerien verbunden sind. Diese zur Elbe hin offene Anlage wurde 1847-54 durch einen Bau von G. Semper geschlossen (Gemäldegalerie und Historisches Museum). Der plastische Bauschmuck von B. Permoser wurde größtenteils durch Kopien ersetzt.
 
 2) Zoologie: 1) umzäunter, mit Hütte versehener Auslauf für Hunde (Hundezwinger); auch Raubtierkäfig (z. B. Bärenzwinger); 2) vom Zuchtverband zugelassener Zuchtbetrieb für Rassehunde.
 

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Zwịn|ger, der; -s, - [1: mhd. twingære = Bedränger, Zwingherr; (befestigter) Raum zwischen (Stadt)mauer u. Graben]: 1. a) kurz für ↑Hundezwinger; b) (seltener) Raubtierkäfig: Ich habe einen Hunger wie meine Bären in dem Z. (Reinig, Schiffe 106). 2. Betrieb für die Zucht von Rassehunden.

Universal-Lexikon. 2012.

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